Spenden

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Unser Konto
Freunde und Förderer des Gymnasiums Ismaning e.V.
IBAN: DE47 7009 3400 0000 0615 73
BIC:    GENODEF1ISV
VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise bezüglich Spenden!
Spenden können von der Steuer abgesetzt werden
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. „Freunde und Förderer des Gymnasiums Ismaning e. V.“ ist beim Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen.
Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. 
Spenden über 300 Euro
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger extra auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Ab einer Spendensumme in Höhe von 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu und bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Denken Sie hierbei bitte daran Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger mit anzugeben.
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